Bildbeschreibung

Angehörigen-Entlastungsgesetz beschlossen

Am 7. November 2019 beschloss der Deutsche Bundestag das Angehörigen-Entlastungsgesetz. Dieses Gesetz stellt einen großen Fortschritt für alle pflegenden Angehörigen dar, weil Verwandte erst dann einen finanziellen Beitrag zur Pflege ihrer Verwandten leisten müssen, wenn sie über ein jährliches Bruttoeinkommen von 100.000 Euro verfügen.

Peter Weiß, arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, erklärt hierzu: „Wir setzen damit ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages um und schließen eine Gerechtigkeitslücke. Nicht selten tragen Familien, die bisher für die Pflegekosten ihrer Angehörigen aufkommen müssen, auch noch weitere Verantwortung, zum Beispiel für eigene Kinder. Diese finanzielle Entlastung ist spürbar und nachhaltig. Sie stärkt den Zusammenhalt in den Familien und nimmt ihnen die Ängste vor finanziellen Unsicherheiten.“

 

Familienpolitische Thesen und Forderungen der niedersächsischen Senioren-Union

Einleitung

Die Familie ist Mittelpunkt menschlicher Gesellschaft, sie wird aber in zunehmenden Maße in Frage gestellt. Es gibt eine Vielzahl von familiärer Lebensformen. Unter Familie im allge- meinen wird jedoch die Kernfamilie verstanden. Familie ist die erste Schule des Lebens, von sozialer Verantwortung, Nächstenliebe, Solidarität und Toleranz. In ihr werden Werte, Erfahr- ungen und Traditionen an die jüngere Generation weitergeben. Bestehen und Fortschritt unserer Gesellschaft sind abhängig von einem ausgewogenen Anteil junger und älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung. Deshalb ist die Erhaltung und Förderung der Familien für die Zukunft unserer Gesellschaft und unseres Staates entscheidend.

1. Ziel der Familienpolitik der CDU Senioren-Union

Ziel der Familienpolitik der Senioren-Union ist die Bewahrung und Stärkung der Familie. Maßgebend für die Bewertung muß das Grundgesetzes bleiben. Art. 6 GG stellt Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates, weil diese als Keimzelle menschlicher Ge- meinschaft mit keiner anderen menschlichen Bindung verglichen werden kann (BVerfGE 6, 71). Die christlichen Wertvorstellungen sind eine solide Grundlage für eine gesunde Familie. Die- jenigen, die außerhalb der Ehe Kinder erziehen, bedürfen ebenfalls der besonderen Unter- stützung des Staates. Nichteheliche Kinder sind heute den ehelichen nach dem Gesetz gleichgestellt.

Es müssen aber auch die ideellen Grundlagen geschaffen werden, daß alle, die sich für ein Leben mit Kindern entscheiden, unsere uneingeschränkte Anerkennung erfahren. Wir müssen ein Klima fördern, in dem Familien mit mehreren Kindern als positiv und erstrebenswert angesehen werden.

Um zu erreichen, daß Kinder bessere Lebensbedingungen vorfinden, muß ihr soziales Umfeld stärker auf ihre Bedürfnisse und Bedingungen hin gestaltet werden, so z.B. kindgerechtes Wohnen, Spielplätze, verkehrsberuhigte Straßen, etc.

2. Familie Ort der Gemeinschaft und die Keimzelle des menschlichen Lebens

Die Familie ist der Ort, an dem die Menschen quer durch die Generationen am stärksten die Notwendigkeit und die Bedingungen von Gemeinschaft erfahren. In ihr wird das Für- und Miteinander der Generationen gelebt. Damit Familien Rückhalt in ihrem sozialen Umfeld finden, fordern wir ein bedarfsorientiertes Bildungs-, Beratungs- und Betreuungsangebot, um ihren Kindern eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen. Mehr als alle anderen Gruppen in der Gesellschaft verkörpern Kinder Zukunft und Wohlstand. Als beständigste und verläßlichste Form menschlichen Zusammenlebens hat sich die Familie erwiesen. Sie bietet die besten Bedingungen für das Heranwachsen von Kindern.

3. Staatliche Förderung der Leistungskraft der Familie

Auch für die Familienpolitik muß der Grundsatz der Subsidiarität gelten. Unter den gegebenen Verhältnissen ist es jedoch notwendig, das Potential für Selbst- und Gemeinschaftshilfe innerhalb und außerhalb der Familie zu stärken. Kinder sind unser höchstes Gut, sie sind die Garanten für den Fortbestand unseres Staates!

Familien mit Kinder dürfen deshalb denen gegenüber, die keine Kinder haben, nicht benachteiligt werden. Der finanzielle Nachteil (Einkommens- und Alterssicherungs- verzicht ) desjenigen Elternteils, der sich um die Erziehung des Kindes kümmert, ist durch den Staat auszugleichen.

Dazu gehört in erster Linie eine angemessene steuerliche Entlastung sowie die Zahlung eines Kindergeldes, wie es vom Bundesverfassungsgericht gefordert wird. Ein Erziehungsgehalt muß auch bei knapper Kassenlage durchgesetzt werden.

Auf lange Sicht ist jedoch die Idee einer "Familienkasse", die alle Leistungen für Familien zusammenfaßt, weiterhin zu verfolgen. Kinder-, Erziehungsgeld sowie Erziehungsrente - hierbei dürfen die älteren Mütter den jüngeren gegenüber nicht benachteiligt werden - einschließlich des Bafögs - sind durch die Familienkasse zu erbringen.

Die Rahmenbedingungen der Familie sind zu verbessern. Ein Weg dazu ist die Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Januar 1999, wonach die Abzugs- fähigkeit der Kinderbetreuungskosten bis zum 1. Januar 2000 und die Gewährung eines Haushaltsfreibetrages bis zum 1. Januar 2002 neu zu regeln ist.

Zu verbessern ist auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Schaffung von mehr Teilzeitarbeitsplätzen kann dies erleichtern. Die Erziehung und Betreuung in Kindergärten ist zu verbessern, in den Grundschulen ist für eine pädagogische Nachmittagsbetreuung zu sorgen. Aber nicht nur finanzielle Hilfe ist durch den Staat erforderlich, sondern auch die erzieherische. Wir fordern, daß die Schule ihrem Erziehungs- und Bildungsauftrag durch entsprechende Inhalte die familiäre Erziehung ergänzt und unterstützt.

Dies beinhaltet die Vorbereitung auf Ehe und Familie auf der Grundlage des Christentums und des abendländischen Kulturgutes (vgl. Nds. Schulgesetz § 2 Abs. 1) schon in der allgemein- bildenden Schule

4. Familien ohne Kinder

Familien ohne Kinder dürfen denen gegenüber mit Kinder jedoch nicht diskriminiert werden. Ausschlaggebend ist in vielen Fällen, daß ihnen ihr Kinderwunsch versagt ist, deshalb muß die Adoption von Kindern kinderlosen Ehepaaren wesentlich erleichtert werden

5. Erziehungsauftrag der Familie

Für die Persönlichkeitsbildung jedes einzelnen Kindes ist die Familie sehr wichtig. In der Erziehung sind den Kindern christlich-moralische Grundsätze und Maßstäbe zu vermitteln; sie müssen lernen, Gesetze zu achten, Alter und Erfahrung zu respektieren und gegenüber den Mitmenschen Rücksicht zu üben. Die derzeitigen Erziehungsdefizite, die nicht zuletzt in Jugend- und Kinderkriminalität hervortreten, lassen sich durch eine Unterstützung der Eltern durch Bildungs- und Beratungsangebote abbauen. Wir fordern, daß auch Schule ihren Erziehungsauftrag anerkennt, wie er im § 2, Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes definiert ist und sich den daraus ergebenden Verpflichtungen stellt.

6. Familie als Solidargemeinschaft: Verpflichtung gegenüber älteren, pflege- und hilfsbedürftigen Familienangehörigen

Die Familie muß sich wieder als Solidargemeinschaft zwischen Alt und jung verstehen.

Die Großeltern und älteren Verwandten dürfen aus der Familie nicht hinausgedrängt, sondern müssen in sie einbezogen werden. Einsamkeit und Isolation bewirkt bei älteren Menschen Depression. Wie junge so brauchen auch ältere Menschen Zuwendung, die sie vorwiegend in der Familie finden können. Ihre Einbeziehung in den Familienverband soll ihnen Geborgenheit geben.

Projekte, die das Wohnen von Jung und Alt unter einem Dach zum Ziel haben, sind vorrangig zu fördern. Solange wie möglich muß den Senioren selbstbestimmtes Wohnen ermöglicht werden. Häusliche Pflege unter Hinzuziehung von ambulanten Pflegediensten ist grundsätzlich der stationären vorzuziehen.

Seulingen, den 21. Juni 2000

Johannes Turi