Verband fordert Anspruch auf Pflege
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- Veröffentlicht: Samstag, 05. Juli 2025 21:32
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Patientenschützer: Zu wenige Plätze für kurzzeitige Hilfe
Bedürftige Menschen sollten aus Sicht der Deutschen Stiftung Patientenschutz einen Rechtsanspruch für Kurzzeit- und Verhinderungspflege erhalten. Die Pflegeversicherungen müssten dazu verpflichtet werden, mit den Pflegeeinrichtungen entsprechende Kontingente zu vereinbaren, sagte Vorstand Eugen Brysch. „Ein solcher Rechtsanspruch hat sich bei Kitaplätzen für die jüngsten unserer Gesellschaft bewährt.“
Kurzzeitpflege ist eine zeitlich begrenzte vollstationäre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung für Menschen, die normalerweise zu Hause gepflegt werden. Sie dient dazu, eine Lücke in der häuslichen Pflege zu überbrücken, wenn diese vorübergehend nicht gewährleistet werden kann. Die Verhinderungspflege dient der zeitlich begrenzten Entlastung der Pflegeperson. Gründe für eine Verhinderung können etwa Krankheit oder Urlaub des Pflegenden sein – ab Pflegegrad 2 springt die Pflegeversicherung für die Kosten für einen Ersatz ein.
Ab Dienstag (1. Juli) können nun die Leistungen der Pflegeversicherung für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem kalenderjährlichen Gesamtbetrag von 3539 Euro zusammengefasst werden. Doch werde der Großteil der bundesweit fast fünf Millionen Bedürftigen in Deutschland dieses Geld nicht in Anspruch nehmen können, so Eugen Brysch: „Denn sowohl Kurzzeitpflegeplätze als auch die Angebote von Verhinderungspflege sind deutschlandweit Mangelware.“
Brysch fordert von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), sich für den Rechtsanspruch einzusetzen. „Passiert weiterhin nichts, bleibt weiterhin jedes Jahr Hilfe im Wert von acht Milliarden Euro ungenutzt“, mahnt der Patientenschützer.
Quellenangabe: Eichsfelder Tageblatt vom 30.06.2025, Seite 4