Moment mal - Politsche Meinungsbildung gehört in die Parlamente

Gehört es eigentlich zum persönlichen Aufgabenbereich von Politikern und Politikerinnen der ersten Reihe, sich permanent dem Ruf und dem Diktat der Showmaster und Moderatorinnen der Fernsehanstalten widerspruchslos zu unterwerfen? Man hat den Eindruck, dass einzelne Akteure sich vor den Studiotüren gegenseitig auf die Füße treten, um ja nicht den nächsten Auftritt zu verpassen.

Erstaunlich, wie widerspruchslos so manche auch die impertinenten und dreisten Attacken der Gesprächsleiter hinnehmen. Selbst dem Zuschauer fällt es manchmal schwer, die nötige Contenance zu wahren. Es wird Zeit, dass die Politik dorthin zurückkehrt, wo sie hingehört, nämlich in die Parlamente als die gewählten, gesetzgebenden Vertretungskörperschaften, also: Raus aus der Show – hinein ins Parlament. Talkshows dürfen die politische Willensbildung in den Abgeordnetenhäusern nicht ersetzen. Man fühlt sich in die Zeit der römischen Imperatoren zurückversetzt, die angeblich die Zuschauermenge durch Heben oder Senken des Daumens über das Schicksal der Akteure entscheiden ließen.

Claus Bernhold

Bessere Bezahlung für Pflegekräfte, Entlastung Pflegebedürftiger und Stärkung der Pflegeversicherung – das sind die Eckpunkte zur Stärkung der Pflege, die von der CDU-geführten Bundesregierung beschlossen wurden.

Foto CDU/Christiane Lang

Sicherheit und Halt in einer älter werdenden Gesellschaft – das ist unser Ziel. Die beschlossene Reform ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. „Das Pflegepaket löst nicht alle Probleme, aber zwei große: Bessere Bezahlung in der Altenpflege für alle Pflegekräfte und gleichzeitig keine Überlastung von Pflegebedürftigen bei längerer Pflegebedürftigkeit“, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.
 
Die Verbesserungen im Detail:
Verpflichtende Tarifentlohnung für Pflegekräfte in der stationären und ambulanten Pflege ab 1. September 2022. Arbeitgeber müssen bis dahin entweder einen Tarifvertrag mit einer Gewerkschaft abschließen oder die Lohnvereinbarung aus einem gültigen Tarifvertrag in ihrer Region für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernehmen.
Begrenzung des Eigenanteils für Pflegebedürftige. Im ersten Jahr in der Pflegeeinrichtung bekommt man einen Zuschuss von 5%, im zweiten von 25%, im dritten von 45% und ab dem vierten Jahr von 70%. Die Regelung tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft.

 
So werden die Verbesserungen finanziert:
Der Großteil wird durch einen neuen Pflegeausgleichsfonds mit einem jährlichen Steuerzuschuss des Bundes von 1 Milliarde Euro erreicht.
Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich mit jährlich 640 Millionen Euro.
Ein weiterer Teil der Gegenfinanzierung erfolgt durch eine Beitragserhöhung für Kinderlose von 0,1 Prozent auf dann 3,4 Prozent.
Auch nach diesen wichtigen Reformschritten bleibt es unsere Aufgabe, für weitere Verbesserungen in der Pflege zu sorgen: Eine umfassende Reform der Pflegeversicherung, die den Herausforderungen des demographischen Wandels begegnet, steht noch aus. Dafür wird sich die Union weiter einsetzen.

 

Corona und kein Ende – oder doch?

Corona versetzte die Welt in einen Ausnahmezustand sondergleichen. Die Menschheit hat im Laufe der Zeit schon mehrere Pandemien erdulden müssen. Diese aber, die von Covid 19 verursachte globale Seuche, hat die ganze Welt betroffen.

Heute kann durch unseren mobilen Fortschritt in wenigen Flugstunden ein gefährliches Virus von China nach Europa übertragen werden und unheilvolle Auswirkungen verursachen. Den Schaden, den dieses Virus anrichtete, geht ins Unermessliche. Es kostete hunderte Millionen Menschenleben, hinzu kommt noch der wirtschaftliche Schaden, allein in Deutschland soll er 300 Milliarden betragen.

Es ist müßig darüber zu philosophieren, ob es nun von Fledermäusen übertragen wurde, oder gar aus einem Labor entwichen ist. Die Folgen sind unabänderlich die Gleichen, darunter die Menschheit leiden muss.

Unser ganzes Leben wurde massiv beeinträchtigt, ob das nun unseren Alltag, die Wirtschaft, das tägliche Leben, Politik oder Kultur, Schule und sogar das Familienleben betrifft.

Nach den unbefriedigenden Regelungen mit der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten hat nun das Corona-Notbremsen-Gesetz doch einige Stabilität in das Wirrwarr der Verordnungen gebracht. In dem Fall Corona hat das föderative System nicht das gewünschte Ergebnis erzielt, da die „Landesfürsten“ meinten, der eine müsste den andern übertrumpfen. Nun ist doch eine gewisse Ruhe eingekehrt, obwohl den Ländern eine eigene Handlungsmöglichkeiten eingeräumt ist, allerdings nach dem Gesetz, das für alle gültig ist.

Allerdings muss man auch das Abebben der dritten Welle in Betracht ziehen, die diese Lockerungen erst möglich macht. Was früher selbstverständlich war, ist heute ein beachtliches Ereignis. Ein Hauch von Normalität ist wieder eingekehrt, nicht zuletzt auch deshalb, weil 39,7% der Bundesbürger zum ersten und 13,6 % zum zweiten Mal geimpft sind. Wir können das Corona-Virus bei uns besiegen, aber ausmerzen können wir es nicht, solange im gesamten Ausland kein Einhalt geboten werden kann.

Ein großes Dankeschön muss an dieser Stelle den Wissenschaftlern, Ärzten und Helfern in den Impfzentren, den mobilen Impfzentren und den Hausärzten ausgesprochen werden. Und allen anderen Personen, die sich liebevoll um hilfsbedürftige Menschen in dieser schwierigen und unerfreulichen Zeit bemüht haben.